EEG-Novelle stellt Förderarchitektur auf den Kopf
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) plant eine grundlegende Neuausrichtung der Förderlandschaft für erneuerbare Energien. Ziel ist eine stärkere Marktintegration und eine Begrenzung der Förderkosten, wobei ein sogenanntes CfD-Modell ab 2027 den EU-vorgeschriebenen Rückzahlungsmechanismus umsetzen soll.
Jedoch könnten Änderungen am Referenzertragsmodell die Bedingungen für schwächere Standorte, insbesondere im Süden Deutschlands, verschlechtern und damit den Ausbau verlangsamen.
Bei Photovoltaikanlagen soll künftig stärker auf Freiflächen gesetzt werden, während feste Einspeisevergütungen zugunsten von Eigenverbrauch und Direktvermarktung zurückgedrängt werden.
Zudem ist eine stärkere Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung bei Dach-PV-Anlagen angedacht, was für kleinere Anlagen ohne stabile Übergangsregeln zur Direktvermarktung nachteilig sein könnte.
Netzanschlusspaket: Engpässe bleiben ein Problem
Das Netzanschlusspaket soll die mangelnde Synchronisierung zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzinfrastruktur adressieren, doch zentrale Hürden bleiben bestehen.
Besonders kritisch ist der vorgesehene Redispatch-Vorbehalt in kapazitätslimitierten Regionen, der die Finanzierbarkeit und Planbarkeit von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien erheblich beeinträchtigen kann.
Stattdessen sollte der Fokus auf Netzausbau und flexible Netzanschlussvereinbarungen liegen, um Redispatch-Situationen zu vermeiden. Alternative Lösungen, die Netzengpässe angehen, ohne die Umsetzbarkeit von Projekten zu gefährden, müssen dringend geprüft werden. Eine zukunftsgerichtete Systematik, die den EE- und Netzausbau synchronisiert und die aktive Vermeidung von Redispatch-Bedarfen fördert, ist unerlässlich.
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) schafft neuen Rahmen
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) soll ein Kapazitätsmarkt als Investitionsrahmen für gesicherte Leistung etabliert werden. Dieses Gesetz, für das die Länder- und Verbändeanhörung bereits gestartet ist, zielt darauf ab, Investitionen in neue, steuerbare Erzeugungskapazitäten zu fördern und die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung zu gewährleisten.
Kabinettsbefassungen für das StromVKG und das EEG werden für Mai angestrebt, während der Zeitpunkt für das Netzanschlusspaket noch unklar ist. Die genauen Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die Strompreise und die Versorgungssicherheit sind derzeit noch Gegenstand von Diskussionen.