Stellen Sie sich vor, die Heizung bleibt kalt, obwohl Sie Ihre Miete pünktlich zahlen. Dieses Szenario könnte in Mehrfamilienhäusern künftig häufiger Realität werden, besonders wenn es um die Gasversorgung geht. Die Bundesregierung hat nun auf eine Anfrage im Bundestag reagiert und beleuchtet die Risiken von Versorgungsunterbrechungen.
Bei der Fernwärme ist die Lage für Mieter meist entspannt. Laut Bundesregierung kommen Unterbrechungen der Fernwärme wegen Zahlungsrückständen nur "allenfalls sehr vereinzelt" vor. Das liegt daran, dass in den meisten Fällen der Vermieter direkt mit dem Fernwärmeversorger abrechnet. Solange der Vermieter seine Rechnungen begleicht, ist die Versorgung für die Mieter gesichert. Ein Zahlungsausfall des Vermieters, der eine Sperrung rechtfertigen würde, ist in der Praxis offenbar selten.
Ganz anders sieht es bei der Gasversorgung aus. Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesonderten Erfassungen vor, die eine Unterscheidung nach Haushalts-, Vermietungs- oder Wohnungsstrukturen ermöglichen. Die veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes beziehen sich auf Gasnetzanschlüsse generell und schließen damit auch Heizgas ein. Es ist also unklar, wie viele Haushalte genau von Sperrungen bedroht sind, weil beispielsweise der Vermieter seine Gasrechnung nicht bezahlt.
Der Mietvertrag schützt Mieter zwar grundsätzlich vor der Entziehung des Gebrauchs der Mietsache. Allerdings bedeutet eine Versorgungsunterbrechung durch den Energieversorger an den Hauseingang, dass eben auch unbeteiligte Mieter von der Wärme oder dem Gas abgeschnitten werden können. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere in den kalten Monaten. Die genauen Zahlen und das Ausmaß des Problems bleiben aber im Dunkeln, da detaillierte Erhebungen fehlen.